Kinderkrankenhäuser in Deutschland finanziell benachteiligt
Kinderchirurgen fordern bessere Versorgung

„Tag des Kinderkrankenhauses" am 16. September

Berlin, September 2015 – Die Zahl kinderchirurgischer Stationen in Deutschland ist seit dem Jahr 1994 von 101 auf 81 im Jahr 2012 gesunken. Ein Grund dafür sei, dass die Vergütungsstrukturen im Krankenhauswesen kindgerechte Medizin wirtschaftlich benachteiligten, mahnen die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) und die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD). Eine hochwertige, flächendeckende kinderchirurgische Versorgung – und damit auch Ausbildung des Nachwuchses – könne in Deutschland nach aktuellem Stand nicht mehr gewährleistet werden, erklärt die DGKCH im Vorfeld des Tages des Kinderkrankenhauses. Dabei gehöre die Behandlung durch Spezialisten der Kindermedizin zu den Grundrechten von Kindern.

Nach Angaben des. Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2013 fast ein Viertel der Säuglinge, ein Drittel der Kleinkinder, jedes zweite Schulkind und zwei Drittel der Jugendlichen bis 15 Jahre von nicht speziell für Kinder ausgebildeten Erwachsenenchirurgen behandelt. „Das verstößt gegen die Grundrechte der Kinder auf eine Behandlung durch Kinderspezialisten in dafür ausgerichteten Einrichtungen und Zentren", sagt Professor Dr. med. Bernd Tillig, Präsident der DGKCH. Diese Rechte sind in Artikel 24 der UN-Konvention zu den Rechten des Kindes sowie in der Kyoto Declaration of Pediatric Surgery festgelegt.

Ein Großteil der deutschen Kliniken betreibt jedoch gar keine Abteilung für Kinderchirurgie. Damit sei eine flächendeckende spezialisierte Behandlung nicht möglich. Zudem fehle es dadurch auch an Ausbildungsstätten für junge Ärzte. An vielen Standorten sei eine kinderchirurgische Abteilung nicht finanzierbar, erklärt Professor Dr. med. Stuart Hosie, Chefarzt der Klinik für Kinderchirurgie am

Städtischen Klinikum München. „Denn Krankenhäuser machen oft Verluste, wenn sie ihren kleinen Patienten eine kindgerechte Behandlung ermöglichen möchten." Muss ein Kind etwa an den Rachenmandeln und wegen eines Leistenbruches operiert werden, ist es deutlich sicherer und kindgerechter, beide Eingriffe in einer Narkose durchzuführen. Das Abrechnungssystem über Fallpauschalen honoriert diese schonenden fachübergreifenden Kombinationseingriffe jedoch nicht: In diesen Fällen werden nicht beide operativen Leistungen vollständig erstattet, so dass meist eine der beteiligten Fachabteilungen leer ausgeht. Ähnlich sieht es mit der Dauer des Krankenhausaufenthaltes bei Kindern aus: Neue Operationstechniken wie die Schlüssellochchirurgie oder endoskopische Verfahren sind besonders schonend und ermöglichen damit eine frühere Entlassung. Zudem sollen sich Kinder nach Operationen möglichst schnell wieder in ihren Familien erholen können. Werden jedoch die kleinen Patienten früh entlassen, ziehen die Krankenkassen von den bereits von vornherein zu knapp bemessenen Erlösen für die Klinik größere Beträge ab. Dies verschärfe die ohnehin schon angespannte wirtschaftliche Lage der Kinderkrankenhäuser, so Hosie. Die Folge sei, dass immer mehr Kinderabteilungen schließen müssten.

Dabei hätten Kinder vielfach ganz andere Erkrankungen und grundsätzlich andere Risiken als Erwachsene sowie besondere Bedürfnisse bei der Versorgung im Krankenhaus: „Es wäre völlig inakzeptabel, wenn Kinder in Deutschland keinen Zugang mehr zu medizinischen Einrichtungen hätten, die speziell auf ihre besonderen Erfordernisse zugeschnitten sind", sagt Tillig.

Kranke Kinder benötigen ein kindgerechtes Umfeld mit auf Kinder spezialisiertem Pflegepersonal und Ärzten sowie schonende, kindgerechte Verfahren von der Bildgebung über Kindernarkosen bis hin zur Kinderintensivmedizin. Zudem müssen die Eltern in die Behandlung integriert werden.
Voraussetzung für all dies sei jedoch eine faire Vergütung dieser spezialisierten medizinischen Leistungen, so Tillig.


 

Kinderabteilungen und Kinderkliniken mit dem Gütesiegel „Ausgezeichnet. FÜR KINDER" erfüllen Mindestanforderungen für Strukturqualität. „Das sind die Grundvoraussetzungen für eine bestmögliche Behandlung durch Kinderexperten", sagt Dr. med. Nicola Lutterbüse, Sprecherin der zuständigen Arbeitsgruppe bei GKinD. Ausgezeichnete Kliniken und Kinderkliniken, die jederzeit eine chirurgische Versorgung durch einen Kinderchirurgen sicherstellen können („Kinderklinik PLUS"), sind auf der zugehörigen Internetseite www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de explizit ausgewiesen. Diese Zertifizierung wurde 2007 gemeinsam von allen pädiatrischen Fachgesellschaften, der Kinderkrankenpflege und Vertretern der Elternverbände zur Sicherung und Verbesserung der Strukturqualität von Kinderkliniken und Kinderabteilungen vereinbart.


Mehr über den Tag des Kinderkrankenhauses am 16. September 2015 finden Interessierte unter www.gkind.de.

 


 

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie

Gegründet im Jahr 1963, schafft die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören Neugeborenenchirurgie, allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie ebenso wie Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in mehr als 80 kinderchirurgischen Kliniken, Abteilungen und als Niedergelassene. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

Pressekontakt: presse(at)dgkch.de