Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann jeder approbierte Arzt werden, der sich mit der Kinderchirurgie beschäftigt oder ein berufliches Interesse für diese hat. Ruheständler behalten ihre Mitgliedschaft. Die Aufnahme in die DGKCH erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Präsidenten über die Geschäftsstelle in Berlin unter Beifügung einer Bürgschaft von zwei ordentlichen Mitgliedern der DGKCH durch den erweiterten Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme durch Beschluss des erweiterten Vorstandes. Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und wählbar.

Mitgliedsanträge werden in den Vorstandssitzungen der DGKCH (in der Regel im Januar/Februar, Juni und September) abgestimmt.

Die vollständigen Aufnahmeunterlagen müssen der Geschäftsstelle im Original 2 Wochen vor Termin der Vorstandssitzungen vorliegen.

Um die Vergünstigungen der Jahrestagung der DGKCH wahrnehmen und an der Mitgliederversammlung teilnehmen zu können, werden zusätzlich Anträge bis ca. 10 Tage vor Beginn des Kongresses abgestimmt. Hierzu müssen die Anträge mindestens einen Monat vor dem Kongress vollständig in der Geschäftsstelle vorliegen. Informationen hierüber erhalten Sie jederzeit in der Geschäftsstelle.

Vorzüge einer Mitgliedschaft in der DGKCH: Info-Flyer

Bitte den Aufnahmeantrag NICHT DOPPELSEITIG ausdrucken!

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.